Für alle künftigen Kaufgeschäfte gilt u. a. Erklärung für Maschinenteile als Verhandlungsgrundlage ERKLÄRUNG FÜR MASCHINENTEILE (MASCHINENKOMPONENTEN) Der Hersteller oder sein in Österreich Bevollmächtigter oder der Inverkehrbringer : RACHER Maschinen-Hydraulik, A-4846 Redlham, Gewerbepark Mitte 1 erklärt hiermit, dass der/die oben beschriebene neue Maschinenteil/Maschinenkomponente, Umfang und Ausführung wie vor spezifiziert 1.kein Sicherheitsbauteil für Maschinen ist, 2.nur zum Zwecke des Einbaus in eine Maschine oder zum Zwecke des Zusammenfügens mit anderen Maschinen oder Maschinenteilen in Verkehr gebracht wird und 3.dass dessen/deren Inbetriebnahme so lange untersagt ist, bis eine Übereinstimmungs- erklärung für die gesamte Maschine gemäß der Maschinen-Sicherheitsverordnung - MSV, BGBl. 306/1994 i.d.g.F., und damit gemäß der durch sie umgesetzten Maschinenrichtlinie 89/392/EWG i.d.g.F. vorliegt. 04#27